Vorwort zur Revision 2009
Die Innerscheizer Werkvorschriften (WV) wurden innerhalb einer Arbeitsgruppe von Vertretern der folgenden Elektrizitätswerke ausgearbeitet und revidiert:
CKW Centralschweizerische Kraftwerke AG
ewl Energie Wasser Luzern
EWN Kantonales Elektrizitätswerk Nidwalden
EWO Elektrizitätswerk Obwalden
WWZ Wasserwerke Zug AG (WWN und WWZ Hochdorf AG)
EBS Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG
EWS Elektrizitätswerk Schwyz AG
EWA Elektrizitätswerk Altdorf AG
Die koordinierten Werkvorschriften sollen die Planung und Erstellung von elektrischen Installationen sowie die Administration mit den einzelnen Netzbetreiberinnen erleichtern.
Die vorliegende Revision der Werkvorschriften (WV 2009-1) basieren auf den Werkvorschriften (TAB technische Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber für den Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz) der Arbeitsgrupee WV - Deutschschweiz des VSE und der letzten gülitgen Ausgabe 2008-1 der Innerschweizer Werkvorschriften!
Bitte beachten Sie, dass der Text vollumfänglich von der deutschweizer Ausgabe des VSE übernommen wurde. Alle Abweichungen und Anpassungen, die Sie in der Zentralschweiz zu berücksichtigen haben, sind jeweils mit einem Vermerk (Link) beim entsprechenden Abschnitt ersichtlich.
Im Weitern ist wichtig zu wissen, dass nicht nur in allen Kapiteln gegenüber der Ausgabe 2008-1 Änderungen vorgenommen wurden, sondern auch in der Nummerierung. Es handelt sich vorwiegend um Änderungen der Richtlinie des VSE.
Die revidierten Innerschweizer Werkvorschriften treten ab dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Bezug und Nachträge der Werkvorschriften
Die koordinierten Werkvorschriften inkl. aller Anhänge stehen als gültige Version in elektronischer Form auf der Web-Seite www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch ab dem 1. Oktober 2009 zur Verfügung.