C 6.2.2 Steuerleitungen / C 7.6.8 Steuerapparate
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Die zur Freigabe bzw. Sperrung von Verbrauchern erforderlichen Steuerapparate sind grundsätzlich bauseits zu liefern und zu montieren. Diese Steuerapparate (Schaltschütz) dürfen nicht durch manuelle Betätigung eingeschaltet werden können. Steuerstromkreise von Tonfrequenzrundsteuerempfängern sind möglichst kurz und übersichtlich zu halten. Die Weitergabe von werkseitigen Steuerkommandos zu externen Verteilungen und Gebäuden (ausserhalb der Messverteilung) ist nur potentialfrei und über bauseitige Trennrelais erlaubt. Die dafür erforderliche Steuerspannung erfolgt ausschliesslich ab gemessenem Zählerstromkreis. (pdf) |


