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Technische Anschlussbedingungen (TAB) Werkvorschriften CH VNB Anhang Formulare Kommandoplan NEWS

C 6.2.7 Steuerleitungen

CKW
ewl
EWN
EWO
WWZ
EBS
EWS
EWA
Die übrigen Steuerleiter müssen eine hellgraue Isolation aufweisen und durchgehend ca. alle 2 cm mit einer schwarzen Leiternummer (aufgedruckte Nummer), entsprechend der Steuergruppen 1 – 9 (Tabelle unten) versehen sein.

Als Steuerneutralleiter ist derjenige mit der Leiternummer 0 zu verwenden. (siehe auch Kommandoplan der entsprechenden VNB).
WWZ Steuerleitungen ab Trennrelais sind vorzugsweise mit schwarz- nummerierten Leitern auszuführen. In Ausnahmefällen können, nach Absprache mit dem VNB auch grau-nummerierte Leiter verwendet werden.

Die Übersichtlichkeit muss grundsätzlich gewährleistet werden




Kennzeichnung von Steuerleiter

 

                               Kennzeichnung ³)

Steuergruppen/Funktion

       Leiterfarbe

 Leiternummer ¹)

Zusatznummer ²)

Tarif‑ und Zählersteuerung

         hellgrau

           1

        (1 - 9)

Elektroboiler Nacht

         hellgrau

           2

        (1 - 9)

Elektroboiler Tag

         hellgrau

           3

        (1 - 9)

Spitzensperrungen

         hellgrau

           4

        (1 - 9)

Elektroheizungen/Wärmepumpen

         hellgrau

           5

        (1 - 9)

Elektroheizungen/Wärmepumpen

         hellgrau

           6

        (1 - 9)

Beleuchtungen

         hellgrau

           7

        (1 - 9)

Spezialanwendungen 1

         hellgrau

           8

        (1 - 9)

Spezialanwendungen 2

         hellgrau

           9

        (1 - 9)

Steuerneutralleiter

         hellgrau

           0

           -

Steuerpolleiter

           grau

           -

           -

Schaltdraht

         hellgrau

           -

           -

¹)   Leiternummer (fix):             auf hellgrauem Steuerleiter ca. alle 2 cm aufgedruckte
schwarze Nummerierung

²)   Zusatznummer (variabel):  Nummerierung mit an beiden Leiterenden aufsteckbaren
Code‑Markierern, gemäss Kommandoplan der betreffenden
Verteilnetzbetreiberin (C-6.71).

³)   In bestehenden Anlagen können die bereits verlegten Steuerleiter weiterhin belassen werden (Drahtfarben siehe C-6.71).