C 7.5.6 Hausanschluss (Aussenkasten)
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EWN EWS |
Bei Umbauten und Sanierungen der elektrischen Hausinstallation: Beim Ersatz der elektrischen Hauptverteilung, bei Leistungserhöhungen oder zusätzlichen Messapparaten gelten die gleichen Regeln wie bei Neubauten. Das bedeutet insbesondere, dass der Zugang wie bei Neuanlagen gewährleistet werden muss. (pdf) |
| EWO |
Neuanlagen: Bei Neubauten muss zwingend ein Aussen-Zählerkasten montiert werden wenn nicht mehr als drei Messungen vorhanden sind. Ab der vierten Messung können die Messeinrichtungen im Gebäudeinnern installiert werden. Bestehende Anlagen: Sollte der bestehende Nennstrom erhöht werden, oder sollten Netzarbeiten ausgeführt werden, oder muss an der Messeinrichtung etwas geändert werden und sind weniger als drei Messeinheiten vorhanden, so muss zwingend ein Aussen-Zählerkasten aussen am Gebäude montiert werden. (pdf) |
| ebs |
Neuanlagen: Bei Neubauten muss zwingend ein Aussen-Zählerkasten montiert werden wenn nicht mehr als fünf Messungen vorhanden sind. Ab der fünften Messung können die Messeinrichtungen im Gebäudeinnern installiert werden. Bestehende Anlagen: Sollte der bestehende Leistungsbedarf erhöht werden oder muss an den Messeinrichtungen etwas geändert werden und sind weniger als fünf Messeinheiten vorhanden, so muss ein Aussen-Zählerkasten aussen am Gebäude montiert werden. Hausanschlusssicherungen: Hausanschlusssicherungen ≤ 160 A ist der Hausanschlusskasten aussen am Gebäude anzubringen, ist die Anschlusssicherung ≥ 200 A kann nach Absprache mit der Netzbetreiberin die Anschlusssicherung in die Hauptverteilung integriert werden. (pdf) |
