C 7.1.3 Montage von Mess- und Steuereinrichtungen
| ewl | Für die Montage von Mess- und Steuereinrichtungen müssen zum Zeitpunkt des Montagetermins die Apparate ab dem vorgeschalteten Bezüger- und Steuerüberstrom-unterbrecher mit Netzspannung versorgt werden können. Um ungewollte Spannungs-versorgungen in den Installationen zu verhindern, sind die entsprechenden Abgangskabel an den Klemmen nicht angeschlossen. |
