Sitemap Impressum Startseite
Technische Anschlussbedingungen (TAB) Werkvorschriften CH VNB Anhang Formulare Kommandoplan NEWS

C 7.4 Zusatzbestimmungen

          Fernauslesung

ewl
Rohrverbindung für Mobilfunknetz-Anbindung Elektrizitätszähler

Die gesetzlich geforderten intelligenten Messsysteme, auch Smart Meter genannt, kommunizieren teilweise über das Mobilfunknetz. Wenn am Gerätestandort (Hauptverteiler) die Empfangsqualität ungenügend ist, erfolgt die Anbindung ans Mobilfunknetz über eine Antenneninstallation. Deshalb gilt:

Werden Tarifapparate im Innern eines Gebäudes angeordnet, muss eine Leerrohrverbindung für die Antenneninstallation vorgesehen werden. Das Rohr ist vom Hauptverteiler an die Aussenhaut des Gebäudes, z. B. zum Standort Heizungsaussenfühler, zu führen. Dabei beträgt die Dimensionierung M25 und die maximale Länge 20m (Dämpfungsverlust). In Absprache mit dem VNB, kann bei grossen Gebäuden der Antennenstandort auch im Innern des Objekts sein. Der Zugang zur Antenne muss über öffentliche Räumlichkeiten führen und dem VNB stets gewährt sein.


Rohrverbindung zu Wasser-, Gas-, Kälte- oder Wärmezähler

Ab jeder Messstelle für Wasser-, Gas-, Kälte- oder Wärmeversorgung, sowie dem Building Entry Point für LWL (BEP), muss eine Leerrohrverbindung bis zu den elektrischen Tarifapparaten (Hauptverteilung, Aussenzählerkasten) erstellt werden. Das Verbindungsrohr muss eine Dimension von mindestens M25 aufweisen. Dies gilt insbesondere für Neubauten oder Totalsanierungen.

Konkret sind Verbindungen zu erstellen von der Hauptverteilung / Aussenzählerkasten zum Standort...
... Wasserzähler
... Gaszähler
... Kälte- und/oder Wärmezähler
... Building Entry Point (BEP LWL)

Stockwerk-Messverteiler müssen mittels Leerrohrverbindungen inkl. Zugschnur ab Hauptverteilung untereinander verbunden sein.