C 7.6.2 Norm. Apparatefafeln/ Zählersteckklemmen
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C 7.6.2 Schaltgerätekombinationen in Neubauten ≥ 30 Messeinrichtungen Bei Neubauten ab 30 Messeinrichtungen sind immer zwei Apparatetafeln für die Steuerapparate zu realisieren. Die Verdrahtung ab Steuerüberstromunterbrecher ist auf beiden Apparatetafeln zu erstellen. C 7.6 (2) c Für Neu-, Umbauten, Sanierungen oder Erweiterungen von elektrischen Installationen, müssen bauseits Zählersteckklemmen installiert werden. Dies gilt für alle direkt gemessenen Anlagen. Weiter Informationen entnehmen Sie im Anhang C 7.6 (2) c |
C 7.6.2(a) Normierte Apparatetafel Grösse I
für Zähler und Tonfrequenzrundsteuerempfänger
C 7.6.2(b) Einheitsbohrung Grösse I
für Zähler und Tonfrequenzrundsteuerempfänger



