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C 7.6.2 Norm. Apparatefafeln/ Zählersteckklemmen


ewl
C 7.6.2 Schaltgerätekombinationen in Neubauten ≥ 30 Messeinrichtungen
Bei Neubauten ab 30 Messeinrichtungen sind immer zwei Apparatetafeln für die
Steuerapparate zu realisieren. Die Verdrahtung ab Steuerüberstromunterbrecher
ist auf beiden Apparatetafeln zu erstellen.

C 7.6 (2) c Für Neu-, Umbauten, Sanierungen oder Erweiterungen von elektrischen Installationen, müssen bauseits Zählersteckklemmen installiert werden. Dies gilt für alle direkt gemessenen Anlagen. Weiter Informationen entnehmen Sie im Anhang C 7.6 (2) c


C 7.6.2(a) Normierte Apparatetafel Grösse I

für Zähler und Tonfrequenzrundsteuerempfänger


C 7.6.2(b) Einheitsbohrung Grösse I

für Zähler und Tonfrequenzrundsteuerempfänger