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C 7.6 ZEV Messeinrichtung

EWO



Um spätere Umbaukosten zu vermeiden und die Flexibilität für den Ein- und Austritt von ZEV Teilnehmern zu gewähren sowie um den Einbau von konformen Zählern zu ermöglichen, empfiehlt das EWO auch für die ZEV-Teilnehmer genügend Zählerplätze vorzusehen. Werden nebst Produktionsanlagen auch Speichersysteme eingesetzt, entscheidet das EWO abhängig vom Nutzen des Speichersystems über den Einsatz weiterer EWO-Messeinrichtungen.

Je nachdem ob alle oder nur ein Teil der Endverbraucher am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilnehmen, wird eine der nachstehenden Messgeräteanordnungen angewendet.

Bei Austauschmessungen wird der Gesamtbezug aus EWO Netz und die Abgabe der Überschussproduktion gemessen. Austauschmessungen bis 80A sind mit einer Zählersteckklemme (100A) bauseits vorzusehen. Weitere Informationen entnehmen Sie im Anhang C 7.6 (2) c


C 7.6 ZEV Messprinzip