C 11.51 Wasser-, Gas-, Kälte- und Wärmezähler
Ab jeder Messstelle für Wasser-, Gas-, Kälte- oder Wärmeversorgung, muss eine Leerrohrverbindung bis zu den elektrischen Tarifapparaten (Hauptverteilung, Aussenzählerkasten) erstellt werden. Das Verbindungsrohr muss eine Dimension von mindestens M20 aufweisen. Dies gilt insbesondere für Neubauten oder Totalsanierungen.








