C 11.52 Zusatzbestimmungen Tarifanwendung
Einen Leistungszähler erhalten Kunden, bei welchen der Jahresenergiebezug den festgelegten Grenzwert aus den aktuell gültigen allgemeinen Produktbedingungen Elektrizität für die Netznutzung übersteigt. Bei Neuinstallationen wird ein Leistungszähler installiert, wenn die gesamte installierte Anschlussleistung pro Messkreis (inkl. steckbare Geräte > 2.5 kW) mehr als 30 kW beträgt (ausgenommen reine Wohnbauten).
Informationen zu Preisblättern der WWZ: www.wwz.ch








