11. Elektrische Energiespeicher
und USV
11.1 Elektrische Energiespeicher
(1) Für elektrische Energiespeicher gelten bezüglich Meldewesen, Anschluss und Betrieb, etc. die Bestimmungen wie für EEA im Parallelbetrieb (WV-CH Kapitel 10) mit dem Niederspannungsverteilnetz.
(2) Die Bestimmungen gemäss WV-CH, Kapitel 1.6 (Unsymmetrie) sind einzuhalten.
(3)
Mögliche Betriebsarten von Speichern und die dazugehörigen Regeln für die Messkonzepte und Berechnungen der abrechnungsrelevanten Daten und Abrechnungsmodalitäten richten sich nach dem
VSE-Handbuch Speicher
(HBSP-CH) [7].
(4) Für AC-gekoppelte Systeme (elektrischer Energiespeicher und Energieerzeugungsanlage sind je wechselstromseitig angeschlossen) gilt zur Vermeidung unzulässiger Unsymmetrien im Versorgungsnetz folgende Fallunterscheidung:
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Anschluss-möglichkeit |
Anschluss Energiespeicher |
Anschluss EEA |
Aussenleiter |
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Möglichkeit 1 |
1 Aussenleiter |
1 Aussenleiter |
EEA und Energiespeicher ≤ 3.6 kVA auf dem gleichen Aussenleiter anschliessen. |
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Möglichkeit 2 |
3 Aussenleiter |
1 Aussenleiter |
Einzelne EEA ≤ 3.6 kVA, max. drei an einen Aussenleiter angeschlossene Erzeugungseinheiten auf diese Aussenleiter verteilt anschliessen. |
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Möglichkeit 3 |
1 Aussenleiter |
3 Aussenleiter |
Einzelner Energiespeicher ≤ 3.6 kVA, max. drei an einen Aussenleiter angeschlossene Energiespeicher auf diese Aussenleiter verteilt anschliessen. |
       Tabelle 10: Anschluss der Wechselrichter von EEA und Speichern
(5) DC-gekoppelte Speicher (d.h. Anlagen, die sich mit einer EEA hinter demselben Wechselrichter auf der Gleichspannungsseite befinden) bilden mit der EEA eine Einheit und sind daher wie EEA zu beurteilen. Für die Beurteilung ist die Nennleistung des Wechselrichters massgebend.
11.2 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
(1) Der Anschluss einer unterbrechungsfreien Stromversorgung darf nur unter Vorbehalt der Installation einer automatischen Überwachungsanlage, die eine Rückspeisung ins Netz verunmöglicht, erfolgen.
(2) Bei der Trennstelle ist ein Warnschild «Achtung Rückspeisung» anzubringen.
