Begriffe und Definitionen
In diesem Dokument werden die nachstehenden Begriffe und Definitionen wie folgt verwendet
|
(Haus)-Anschlusspunkt |
Der (Haus)- Anschlusspunkt hat technischen Bezug. Er ist ein Ort in einem Versorgungsnetz, an dem die Anlage eines Netzbenutzers angeschlossen ist. Am (Haus)- Anschlusspunkt erfolgt die Berechnung und ggf. die Messung der Grenzwerte zur Einhaltung der Netzqualität (Emissionsgrenzwerte). Der (Haus)- Anschlusspunkt bildet auch die Grenzstelle zwischen Installation und Verteilnetz. |
|
Eigentümer |
Eigentümer der elektrischen Installationen |
|
Elektrische Energieerzeugungsanlage (EEA) |
Anlage, in der sich ein oder mehrere Erzeugungseinheiten elektrischer Energie befinden (einschliesslich der Anschlussanlage) und alle zum Betrieb erforderlichen elektrische Einrichtungen |
|
Messapparate |
Elektrizitätszähler, Messwandler und Prüfklemmen |
|
Messeinrichtung |
Messapparate, Steuerapparate und Kommunikationseinrichtungen |
|
Netzanschlussnehmer |
Natürliche oder juristische Person, die Eigentümer von Liegenschaften/Anlagen mit elektrischen Installationen ist und die an das Netz angeschlossen ist. Im Falle der Erstellung eines Netzanschlusses umfasst dieser Begriff auch den Anschlussberechtigten. |
|
Netzrückwirkungen |
Gegenseitige Beeinflussung von Betriebsmitteln (Geräten und Anlagen) über das Verteilnetz und Beeinflussung des Verteilnetzes durch diese Betriebsmittel. Netzrückwirkungen (Spannungsänderungen, Oberschwingungen, Unsymmetrie, etc.) beeinträchtigen die Qualität der Versorgungsspannung. Signalübertragungen über das Verteilnetz können auch von Netzrückwirkungen betroffen sein. |
|
Niederspannungsverteilnetz (NS) |
Im Sinne dieser Richtlinie ein Verteilnetz mit einer Nennspannung von kleiner 1000V (NE7) |
|
Steuerapparate |
Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE), Lastschaltgeräte (LSG) und Schaltuhren |
|
Verknüpfungspunkt (V) |
Der Verknüpfungspunkt hat technischen Bezug. Er ist der Ort im
Niederspannungsverteilnetz des VNB, dem eine bestimmte Anlage des Netzanschlussnehmers
elektrisch am nächsten liegt und an dem auch andere |
|
Verteilnetzbetreiber (VNB) |
Natürliche oder juristische Person, die für die Gewährleistung des sicheren und zuverlässigen Betriebs eines Verteilnetzes sowie der technischen Qualität der Stromversorgung verantwortlich ist. Der VNB stellt u.a. sicher, dass alle notwendigen Verträge, Prozesse und Reglemente für Netzanschluss, Netzbetrieb und Netznutzung für alle Anschlusspunkte seines Verteilnetzes an das Übertragungsnetz vorliegen. |
